Das normale hautärztliche Spektrum wird in unserer Praxis ergänzt durch zahlreiche Wahlleistungen. Die Kosten dieser Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, stehen aber auf Wunsch für jeden Patienten zur Verfügung. Eine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die private Krankenkassen übernehmen die Kosten zum Teil, je nach Indikation und Art der Leistung.
- Hautkrebsvorsorge
- Fruchtsäure-Peeling
- Aknebehandlung
- medizinische Kosmetik
- Haarentfernung
- Verödung von Besenreiser
- Entfernung von Blutschwämmchen oder Äderchen
- Entfernung von gutartigen- und altersbedingten Hautveränderungen
- Narbenkorrektur
- Laserbehandlungen